Eingepennt am Arbeitsplatz

Ein kleines Nickerchen am Arbeitsplatz

Peinlich, peinlich! Eingepennt! Aber wem ist das noch nicht passiert?

Doch es gibt Hoffnung. Das Landgereicht Kölle hat ein Urteil gesprochen (Az. 7 Ca 2114/14 – Kündigung überzogen). Gerade wenn man leicht grippig ist oder übermässige Stunden (insbesondere in den Nachtschichten) abgerissen hat, übermannt so ein Schläfchen ein schneller als man denkt. Die Lieder werden einem schwer, die Gedanken immer stumpfer  und schwupp ist man ausgeknockt.

Für eine verhaltensbedingte Kündigung muss das schon öfter vorkommen.

Sleep well, in diesem Sinne.

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