Eine Beleidigung ist eine Äußerung, die nicht mehr durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist (Art. 5 GG).
Die Klassiker – Vorgesetzte und Ordnungshüter
Polizisten mit ‚Sind Sie verrückt‘ zu kritisieren, ist zwar nicht in Ordnung, aber auch nicht strafbar. Jeder Bürger hat das Recht, die Polizei ohne Furcht vor Sanktionen zu kritisieren. Dabei dürfen auch scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen.
Oberlandesgericht München, Az. 5 OLG 13 Ss 535/14 (verbale Beleidigung)
Bei Handgreiflichkeiten hört der Spass aber auf!!!
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Den Chef zu beleidigen, kostet den Job – nicht jedoch, wenn der Mitarbeiter dies unter Kollegen in einem eher vertraulichen Kreis tut. Ein Arbeitnehmer, den der Vorgesetzte tags zuvor im Streit aus dem Büro geworfen hatte, hatte im Rauchercontainer gegenüber drei Kollegen gewettert: „Der ist irre“, „nicht normal“, „ein Psycho“. Davon hörte der Chef und kündigte ihm fristlos.
Das Landesarbeitsgericht Mainz fand, eine Abmahnung hätte gereicht (Az. 5 Sa 55/14).
Wenn Sie schon komplett die Nerven verlieren gegenüber ihres Vorgesetzten, dann bitte nur unter vier Augen und Finger weg von Mails.
Man sollte stets erwägen, dass eine Beleidigung nicht nach dem Maßstab dessen, der sie zufügt, beurteilt werden darf, sondern nach der Empfindung dessen, der sie empfängt (Joseph Addison 1672 – 1719).